
Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Diners Club Mitgliedschaftsbestimmungen
A. Allgemeine Bestimmungen
1. Ausgabe der Diners Club Card
Nach Annahme des Antrages für die Mitgliedschaft beim Diners Club erhält das Mitglied eine mit seinem Namen und einer Kontonummer versehene Diners Club Card sowie in der Regel eine persönliche Identifikationsnummer (PIN-Code). Es gelten die auf dem Kartenantrag aufgedruckten bzw. den Mitgliedern in regelmässigen Abständen kommunizierten aktualisierten Mitgliedschaftsbestimmungen, welche jederzeit auf der Homepage von Diners Club eingesehen werden können (www.dinersclub.ch).
2. Sorgfaltspflichten nach Erhalt der Diners Club Card
Die Diners Club Card (auch jede Ersatz- und Erneuerungskarte) ist nach Erhalt sofort mit Kugelschreiber zu unterzeichnen. Sie darf weder übertragen, ausgeliehen noch sonstwie Dritten zugänglich gemacht werden. Der PIN-Code muss in einer Weise aufbewahrt werden, welche die Zugehörigkeit zur Diners Club Card nicht erkennen lässt. Er darf unter keinen Umständen auf der Diners Club Card notiert oder mit dieser zusammen verwahrt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
3. Karteneinsatz
Das Mitglied ist berechtigt, wie barzahlende Kunden weltweit bei allen Diners Club-Vertragsunternehmen bargeldlos Käufe zu tätigen und Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Es dürfen nur Waren und Dienstleistungen bezogen werden, die im Betrieb des betreffenden Vertragsunternehmens verkauft bzw. geleistet werden. Das Mitglied ist nicht berechtigt, mit der Diners Club Card Leistungen für Internet-Gambling im In- und Ausland zu bezahlen. Diners Club haftet weder für den Fall, dass sich ein Vertragsunternehmen weigert, die Diners Club Card bzw. den PIN-Code zu akzeptieren, noch für die Unbenützbarkeit von Automaten. Die Diners Club Card berechtigt zum Bezug von Bargeld ausschliesslich anden von Diners Club weltweit zu diesem Zweck bezeichneten Bargeldbezugsstellen. Die Bargeldausgabe durch diese Stellen unterliegt betragsmässigen Limiten. Jeder Bargeldbezug ist mit einer Kommission von 4%, mindestens jedoch CHF 10.– verbunden. Diners Club kann dem Mitglied für den Karteneinsatz in gewissen weiteren Fällen Gebühren verrechnen.
4. Statt bar zu zahlen, unterschreibt das Mitglied die entsprechenden Rechnungen (Belastungsbelege oder Kassenquittungen) oder speziell dafür vorgesehene Bestellformulare oder benützt, wo die dazu notwendigen Einrichtungen vorhanden und in Betrieb sind, seinen PIN-Code bzw. die von den Vertragsunternehmen angebotenen sicheren Zahlungsmethoden (Internettransaktionen). Das Mitglied prüft die Belastungsbelege bzw. füllt die Bestellscheine vollständig aus und achtet darauf, dass Endbetrag, Name, Kontonummer und das Datum korrekt und deutlich lesbar eingetragen sind.
5. Das Mitglied darf von der Diners Club Card nur so lange und so weit Gebrauch machen, als es sich in einwandfreien finanziellen Verhältnissen befindet, die es ihm gestatten, die künftigen Monatsrechnungen sofort zu begleichen. Diners Club behält sich das Recht vor, Diners Club Cards auch ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen oder zu sperren.
6. Sind die Voraussetzungen gemäss Ziffer 5 nicht mehr erfüllt oder wurde die Diners Club Card zurückgezogen oder gesperrt, so verliert die Karte sofort ihre Gültigkeit und ist dem Diners Club unverzüglich und unaufgefordert zerschnitten zurückzusenden oder einem Beauftragten des Diners Club auszuhändigen. Jede Verwendung einer ungültigen Diners Club Card ist unzulässig und kann strafrechtliche Folgen haben. Wird die Karte dennoch verwendet, haftet das Mitglied für alle getätigten Bezüge und den darüber hinausgehenden durch die Verwendung eingetretenen Schaden.
7. Haftung, Zahlungsmodalitäten
Das Mitglied anerkennt durch seine Unterschrift auf den Belastungsbelegen oder Bestellformularen bzw. durch Verwendung des PIN-Codes die Richtigkeit der Rechnungen und verpflichtet sich unwiderruflich, die auf den Belastungsbelegen und Bestellformularen aufgeführten bzw. unter seinem PIN-Code registrierten Beträge ausschliesslich dem Diners Club zu bezahlen. Das Mitglied anerkennt auch alle Belastungen für Bezüge, die mit der Diners Club Card aber ohne Unterschrift getätigt werden, z.B. an Tankstellen, Telefon- oder Billettautomaten oder durch Telefon- oder Internettransaktionen. Das Mitglied haftet nicht für Schäden aus Telefon- und Internettransaktionen, die unter missbräuchlicher Verwendung der Diners Club Card entstanden sind, sofern das Mitglied seine Sorgfaltspflichten eingehalten hat und die Schäden nicht durch dem Mitglied nahe stehende Personen, z.B. ein Familienmitglied, ein Zusatzkarteninhaber oder eine im gleichen Haushalt lebende Person verursacht wurden. Das Mitglied anerkennt, dass Belastungen in ausländischer Währung vom Diners Club in Schweizer Franken fakturiert werden und akzeptiert die vom Diners Club verwendeten Umrechnungskurse.
8. Das Mitglied erhält von Diners Club einmal monatlich eine Rechnung über die aufgelaufenen Belastungen. Die Rechnung ist mit Erhalt zur Zahlung fällig. Wirddie Rechnung nicht innerhalb von 20 Tagen seit Rechnungsdatum beglichen, erhebt Diners Club ohne weitere Mahnung ab Rechnungsdatum einen Verzugszins von 0,7% sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 0,5% pro Monat. Der Zins und die Bearbeitungsgebühr werden mit der jeweils nächsten Rechnung belastet und bei späteren Zahlungen vorab getilgt. Zinseszinsen werden nicht in Rechnung gestellt.
9. Das Mitglied akzeptiert die Bezahlung von CHF 20.– für jede Mahnung und CHF 25.– für mangels Deckung retournierte LSV-Belastungen oder Checks sowie weitere dem Diners Club von der Bank oder anderen Instituten verrechnete Kosten.
10. Das Mitglied verpflichtet sich zur Einhaltung der Mitgliedschaftsbestimmungen sowie insbesonderezur Bezahlung sämtlicher offen stehender Rechnungen inklusive des jährlichen Jahresbeitrages. Bei Rückgabe oder Erlöschen der Gültigkeit der Diners Club Card steht dem Mitglied eine Teilrückerstattung des Jahresbeitrages nicht zu. Ansprüche aus dem Rewardsprogramm richten sich nach dessen Allgemeinen Bestimmungen.
11. Beanstandungen
Das Mitglied verpflichtet sich, allfällige Beanstandungen der mittels der Diners Club Cardgekauften Waren oder erhaltenen Dienstleistungen ausschliesslich mit dem Vertragsunternehmen zu regeln, und verzichtet auf jede Einrede gegenüber dem Diners Club. Das Bestehen solcher Beanstandungen entbindet das Mitglied in keinem Fall von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Diners Club der den Diners Club von seiner Zahlungspflicht gegenüber dem Vertragsunternehmen. Beanstandungen der Monatsrechnung, soweit solche dem Diners Club gegenüber erhoben werden dürfen, müssen innert 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum schriftlich beim Diners Club erfolgen, ansonsten die Rechnung als genehmigt gilt.
12. Verlust oder Diebstahl der Diners Club Card, Bekanntwerden des PIN-Codes bei Dritten
Das Mitglied muss jeden Verlust oder Diebstahl der Diners Club Card bzw. jedes Bekanntwerden des PIN-Codes bei Dritten in jedem Fall und unverzüglich Diners Club unter Telefonnummer +41 (0)58 750 81 81 oder dem nächstgelegenen ausländischen Diners Club unverzüglich und nachweislich melden. Diners Club behält sich das Recht vor, vom Mitglied eine Anzeige des Diebstahls bei der zuständigen Polizei zu verlangen. Falls das Mitglied alle seine vertraglichen Pflichten eingehalten hat, haftet es für den Schaden, der durch die missbräuchliche Verwendung der Karte seit ihrem Verlust entstanden ist, vor Eingang der Meldung bei Diners Club höchstens bis zum Betrag von CHF 100.– und nachher nicht mehr. Das Mitglied haftet aber für alle offenen Rechnungen, die sich aus der Verwendung der Karte ergeben, falls es die vertraglichen Pflichten dieser Mitgliedschaftsbestimmungen nicht eingehalten hat oder falls ein Familienmitglied, ein Zusatzkarteninhaber oder eine im gleichen Haushalt lebende Person den Schaden verursacht haben.
13. Gültigkeit der Diners Club Card, Erneuerungskarte
Auf der Diners Club Card ist die Gültigkeitsdauer vermerkt. Am Ende des Verfallmonates muss die Diners Club Card vom Mitglied vernichtet werden. Das Mitglied erhält rechtzeitig eine neue Diners Club Card (Erneuerungskarte) zugestellt. Wird keine Erneuerungskarte gewünscht, muss dies dem Diners Club spätestens ein Monat vor Ablauf der Gültigkeitsdauer schriftlich mitgeteilt werden. Erhält das Mitglied die Erneuerungskarte nicht rechtzeitig vor Verfall der bisherigen Karte, muss dies dem Diners Club unverzüglich gemeldet werden.
14. Bearbeitung von Personendaten
Das Mitglied ermächtigt Diners Club, sämtliche im Zusammenhang mit einem Kartenantrag oder mit dem Gebrauch der Karte vom Diners Club für notwendig erachteten Auskünfte bei öffentlichen Ämtern, beim Arbeitgeber und bei der angegebenen Bank einzuholen. Ausserdem erklärt sich das Mitglied ausdrücklich damit einverstanden, dass der Zentralstelle für Kreditinformationen (ZEK/IKO) missbräuchlich verwendete, gesperrte oder zurückgezogene Karten und vergleichbare Tatbestände gemeldet werden, und das Mitglied anerkennt auch das Recht der ZEK/IKO, diese Angaben ihren Mitgliedern zur Verfügung zu stellen. Diners Club behält sich ausserdem das Recht vor, für administrative und andere Aufgaben im Zusammenhang mit dem Kartenantrag oder der Kartenbenutzung Partnerunternehmen oder Dritte im In- und Ausland beizuziehen und Daten von Mitgliedern ins Ausland zu übermitteln. Die Länder, in welche Daten übermittelt werden, teilt der Datenschutzbeauftragte von Diners Club dem Mitglied auf Wunsch gerne mit. Diners Club verpflichtet die Partnerunternehmen und Dritte, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Das Mitglied ist jederzeit berechtigt, die von Diners Club über ihn zusammengetragenen Informationen einzusehen und die Berichtigung falscher Daten zu verlangen.
15. Datenschutz
Sollten die Daten des Mitglieds unrichtig sein, das Mitglied von Diners Club keine Werbung wünschen oder allgemeine Fragen zu seinen Daten bzw. zu den zu seinen Gunsten vertraglich gesicherten Rechten haben, kann sich das Mitglied an jeden Diners Club Mitarbeiter oder unmittelbar an den Datenschutzbeauftragten von Diners Club wenden. Die Datenschutzhinweise des Diners Club kann das Mitglied jederzeit im Internet unter www.dinersclub.ch einsehen.
B. Bestimmungen für Firmenkarten
16. Diners Club kann Firmen als Firmenmitglieder aufnehmen. In diesem Fall stellt Diners Club der Firma auf den Namen der Firmenmitarbeiter lautende Firmenkarten zu, welche eine mit Diners Club vereinbarte Firmenbezeichnung tragen können. Diners Club behält sich vor, die Ausstellung von Firmenkarten für einzelne Firmenmitarbeiter ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei Firmenkarten gelten diese Mitgliedschaftsbestimmungen gleichermassen für die Firma und für die Firmenkarteninhaber, soweit nicht mit separater Vereinbarung eine andere Regelung erfolgt. Falls dem Firmenmitarbeiter zusätzlich eine Privatkarte ausgestellt wird, gelten dafür die Bestimmungen für Privatkarten.
17. Die Firma und der Firmenkarteninhaber übernehmen im Sinne eines Schuldbeitrittes je einzeln und solidarisch die Verpflichtung zur Einhaltung der Mitgliedschaftsbestimmungen sowie insbesonderedie Verpflichtung zur Bezahlung sämtlicher offenstehender Rechnungen inklusive der Jahresgebühr. Abweichende zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten. Die Firma ist verpflichtet, alle die Firmenkarteninhaber betreffenden Mutationen, insbesondere Austritte aus der Firma, sofort dem Diners Club zu melden. Tritt der Firmenkarteninhaber aus der Firma aus, so verliertseine Karte ihre Gültigkeit und sie ist dem Diners Club unverzüglich und unaufgefordert zerschnitten zu retournieren.
C. Bestimmungen für Privatkarten
18. Auf Antrag des Mitgliedes können Zusatzkarten für weiterePersonen ausgestellt werden. Das Mitglied sowie die Inhaber einer Zusatzkarte übernehmen je einzeln die Verpflichtung zur Einhaltung der Mitgliedschaftsbestimmungen sowie insbesondere die Verpflichtung zur Bezahlung sämtlicher offenstehender Rechnungen auf ihren Karten inklusive der Jahresgebühr. Das Mitglied übernimmt im Sinne eines Schuldbeitrittes zusätzlich und solidarisch die Haftung für die Ausstände auf der (den) Zusatzkarte(n).
19. Das Mitglied kann beim Diners Club einen Antrag auf Teilzahlungen stellen. Diners Club kann den Antrag ohne Begründung ablehnen, womit es bei den Zahlungsmodalitäten gemäss Ziff. 7 ff. bleibt. Bei der Teilzahlungsregelung, die unter der Aufsicht der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich, Amt für Wirtschaft und Arbeit, steht, gelten folgende Bedingungen: Diners Club legt für diese Mitglieder individuell eine sogenannte Teilzahlungslimite fest. Liegt der Gesamtsaldo unter der Teilzahlungslimite und benützt das Mitglied die Möglichkeit zur Leistung von Teilzahlungen, so hat es monatlich innert 20 Tagen seit Rechnungsdatum mindestens 5% des jeweiligen offenen Gesamtsaldos, mindestens aber CHF 100.–, zu bezahlen. Bargeldbezüge, die an zu diesem Zweck bezeichneten Bargeldbezugstellen getätigt werden, Jahresbeiträge und Versicherungsprämien sind in jedem Fall sofort nach Rechnungsstellung vollumfänglich zu bezahlen. Sie werden bei der Berechnung der Teilzahlungslimite nicht mitgerechnet. Übersteigt der Gesamtsaldo die Teilzahlungslimite des Mitgliedes, ist innert 20 Tagen seit Rechnungsdatum mindestens der die Teilzahlungslimite überschreitende Betrag zuzüglich 5% des Betrages der Teilzahlungslimite, mindestens aber wiederum CHF 100.–, zu bezahlen. Der zu bezahlende Mindestbetrag wird in jeder Monatsrechnung ausgewiesen. Ist das Mitglied mit einer Teilzahlung in Verzug, tritt automatisch der Gesamtverfall ein und die gesamte ausstehende Forderung wird per sofort zur Bezahlung fällig. Diners Club erhebt bei der Leistung von Teilzahlungen ohne Mahnung ab Transaktionsdatum der einzelnen Beträge einen Verzugszins von 0,7% sowie eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 0,5% pro Monat. Der Zins und die Bearbeitungsgebühr werden mit der jeweils nächsten Rechnung belastet und bei späteren Zahlungen vorab getilgt. Zinseszinsen werden nicht in Rechnung gestellt.
D. Schlussbestimmungen
20. Jede Wohnsitzänderung, Änderung der Zustelladresse oder Zahlstelle ist dem Diners Club sofort schriftlich mitzuteilen. Mitteilungen an die letztbekannte Adresse gelten als ordnungsgemäss zugestellt. Diners Club behält sich Änderungen und Ergänzungen der Mitgliedschaftsbestimmungen sowie des Rewardsprogrammes vor. Diese Änderungen werden auf geeignete Weise mitgeteilt und gelten als vom Mitglied vorbehaltlos akzeptiert, wenn nicht innert 30 Tagen nach Erhalt der entsprechenden Mitteilung die Diners Club-Mitgliedschaft schriftlich gekündigt und innert der gleichen Frist die Diners Club Carddem Diners Club zurückgesandt wird.
21. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Das Vertragsverhältnis zwischen Diners Club und dem Mitglied bzw. dem Zusatzkarteninhaber sowie bei Firmenkarten zwischen Diners Club und der Firma bzw. dem Firmenkarteninhaber untersteht schweizerischem Recht. Die Parteien bezeichnen und anerkennen Zürich als Erfüllungsort. Bei Firmenkarten, bei geschäftlichen Belastungen auf Privatkarten und bei Karteninhabern mit Wohnsitz im Ausland gilt Zürich als ausschliesslicher Gerichtsstand. Diners Club hat indessen das Recht, das Mitglied oder den Zusatzkarteninhaber bzw. die Firma oder den Firmenkarteninhaber beim zuständigen Gericht seines Wohnsitzes bzw. ihres Sitzes oder bei jedem anderen zuständigen Gericht zu belangen.
Massgebend ist ausschliesslich die deutsche Version der Diners Club Mitgliedschaftsbestimmungen. März 2007
